Gewalt gegen Politiker: Braucht es eine Neuregelung im Strafgesetz?

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Nach den jüngsten Angriffen auf Politiker und Wahlkämpfer werden Rufe nach härteren Strafen laut. Es soll demnach geprüft werden, ob Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger gesondert im Strafgesetzbuch aufgeführt und womöglich härter bestraft werden. Kritiker halten dagegen, so unter anderem Bundesjustizminister Buschmann, der davon überzeugt ist, dass sich mit härteren Strafen die zunehmende Aggression gegen Politiker nicht eindämmen lasse.

In unserer Frage der Woche wollen wir wissen, ob es eine Neurgelung im Strafgesetz braucht.